Wir informieren Sie, dass Terminabsagen spätestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin erfolgen müssen. Sollte dies nicht der Fall sein, fällt ein Ausfallhonorar in voller Höhe der vorgesehenen Leistungen an.
SCHWEIGEPFLICHT
Die Praxis für natürliche Medizin unterliegt der Schweigepflicht und muss für den Fall der Auskunftserteilung an Dritte von dieser Schweigepflicht schriftlich durch den Patienten entbunden werden. Selbstverständlich werden sämtliche Informationen und Daten von mir diskret und streng vertraulich behandelt.